Gemeinnützige Arbeit

Welche gemeinnützigen Tätigkeiten dürfen Menschen im Asylverfahren ausüben?

Logo Zusammenleben 600pxEinige Monate beschäftigte die Frage, welche Tätigkeiten Asylwerberinnen und Asylwerber im gemeinnützigen Bereich verrichten dürfen verschiedene Gremien. Seit Ende Oktober 2016 liegt nun eine präzisierte Liste vor, die definiert um welche Aufgaben es sich hierbei handeln kann. Nun können Menschen, die auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten bei Bund, Länder und Gemeinden ihre Fähigkeiten im Rahmen von gemeinnützige Hilfstätigkeiten einbringen. Entscheidend ist dabei, dass die (Hilfs-)tätigkeiten

  • anlass- bzw. projektbezogen sind
  • nicht auf Dauer ausgerichtet sind
  • und zusätzlich bestehende Arbeitsplätze nicht ersetzen oder gefährden

Das können zum Beispiel Unterstützung in der Verwaltung, Mitarbeit in städtischen Archiven,  Tätigkeiten im Bauhof an Gemeindeeigentum  wie Straßen- und Winterdienste oder Mithilfe am Friedhof, Hilfstätigkeitenim Bereich der öffentlichen Kindergärten,  Hilfstätigkeiten in den Kultureinrichtungen oder auch die Unterstützung bei kleineren Übersiedlungen im Rahmen der Gemeinde sein.

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