Welche gemeinnützigen Tätigkeiten dürfen Menschen im Asylverfahren ausüben?
Einige Monate beschäftigte die Frage, welche Tätigkeiten Asylwerberinnen und Asylwerber im gemeinnützigen Bereich verrichten dürfen verschiedene Gremien. Seit Ende Oktober 2016 liegt nun eine präzisierte Liste vor, die definiert um welche Aufgaben es sich hierbei handeln kann. Nun können Menschen, die auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten bei Bund, Länder und Gemeinden ihre Fähigkeiten im Rahmen von gemeinnützige Hilfstätigkeiten einbringen. Entscheidend ist dabei, dass die (Hilfs-)tätigkeiten
- anlass- bzw. projektbezogen sind
- nicht auf Dauer ausgerichtet sind
- und zusätzlich bestehende Arbeitsplätze nicht ersetzen oder gefährden
Das können zum Beispiel Unterstützung in der Verwaltung, Mitarbeit in städtischen Archiven, Tätigkeiten im Bauhof an Gemeindeeigentum wie Straßen- und Winterdienste oder Mithilfe am Friedhof, Hilfstätigkeitenim Bereich der öffentlichen Kindergärten, Hilfstätigkeiten in den Kultureinrichtungen oder auch die Unterstützung bei kleineren Übersiedlungen im Rahmen der Gemeinde sein.
- Einen Gesamtüberblick über die präzisierten Bestimmungen gibt Daniel Kosak auf kommunalnet.at.
- Wissens-erweiternd auch die Informationen des AMS zu dem Thema