Menschen aus dem Asylquartier Ansfelden mit dem Dienstleistungsscheck Arbeit geben

Mit dem Dienstleistungsscheck können AnsfeldnerInnen Menschen im Asylverfahren haushaltstypische Arbeiten legal anbieten. (Q: BMASK)

Der Frühling steht vor der Tür und macht viel Arbeit rund um Haus und Garten. Manchen AnsfeldnerInnen ist sie Arbeit selbst schon beschwerlich, oder es fehlt ihnen einfach die Zeit dazu. Mit dem Dienstleistungsscheck ist es möglich, Arbeiten in privaten Haushalten wie Putzen und Gartenarbeit, aber auch Dienstleistungen in einen legalen Rahmen zu betten. Das ist fair: die Dienstleistenden sind unfallversichert und der Gemeinschaft wird ihr Anteil an Steuern zugestanden.

Manchmal ist es schwierig, jemanden zu finden, der auch Zeit hat, die Tätigkeiten zu machen. Auch Asylwerberinnen und Asylwerber können haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten übernehmen! Dabei läuft die Entlohnung über den Dienstleistungsscheck. Für die Arbeit mit Dienstleistungsscheck werden mindestens 12,34 EUR je Stunde – abhängig von der Art der Arbeit – vom Auftraggeber bezahlt. Die maximale Verdienstgrenze mit dem Dienstleistungsscheck liegt im Jahr 2019 bei 612,07 EUR pro Monat.

  • Ansprechpartner für Ansfeldnerinnen und Ansfeldner, die einem der Bewohner aus dem Quartier Traunuferstraße 96 im Rahmen der Möglichkeiten Arbeit anbieten möchten ist Quartiersmanager Ralf Ebenhofer. Nehmen Sie mit ihm Kontakt auf unter der Telefonnummer 0664 / 8874 6073.
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