Integrationsgesetz leicht verständlich

Informationen zum Integrationsgesetz. Quelle: integrationsfonds.at

Das Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft regelt in den Bereichen Sprachförderung und Orientierung die Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Drittstaatsangehörigen. Ziel ist es, mit Integrationsförderung und Integrationspflicht die rasche Integration in die österreichische Gesellschaft zu fördern. Zentrale Angebote sind dabei die Kurse zur Sprachförderung und die Werte- und Orientierungskurse.

  • Der Österreichische Integrationsfonds bietet auf seinen Seiten zusammengefasste Informationen zum Integrationsgesetz.
  • Dort finden sich auch eine Musterintegrationserklärung und Informationsblätter, unter anderem in Russisch, Englisch, Dari, Farsi und Somali.
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