Dienstleistungsscheck: Den Garten winterfit machen mit Ansfeldner Flüchtlingen

Mit dem Dienstleistungsscheck können AnsfeldnerInnen Menschen im Asylverfahren haushaltstypische Arbeiten legal anbieten und entlohnen. (Q: BMASK)
Der Herbst macht viel Arbeit rund um Haus und Garten. Manchmal ist einem das selbst schon beschwerlich, oder es fehlt einem einfach die Zeit dazu. Mit dem Dienstleistungsscheck ist es möglich, Arbeiten in privaten Haushalten wie Putzen und Gartenarbeit, aber auch Dienstleistungen in einen legalen Rahmen zu betten. Das ist fair: die Dienstleistenden sind unfallversichert und der Gemeinschaft wird ihr Anteil an Steuern zugestanden.
Seit April 2017 können auch Asylwerberinnen und Asylwerber haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten übernehmen. Dabei läuft die Entlohnung über den Dienstleistungsscheck. Voraussetzung ist, dass der Asylwerber oder die Asylwerberin seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist. Für die Arbeit mit Dienstleistungsscheck werden mindestens 11,75 € je Stunde bezahlt. Der maximale Verdienst liegt bei 583,15 €.
- Die Info-Broschüre des Sozialministeriums bietet wertvolle Informationen zum Dienstleistungsscheck für Menschen im Asylverfahren.
- Allgemeine Fragen zum Dienstleistungsscheck (wo kauf ich ihn? wie löse ich ihn ein?) beantwortet die Seite www.dienstleistungsscheck-online.at
- Ansprechpartnerin für Ansfeldnerinnen und Ansfeldner, die einem der Bewohner aus dem Quartier Traunuferstraße 96 im Rahmen der Möglichkeiten Arbeit anbieten möchten ist Quartiersmanagerin Judith Rucker. Sie erreichen sie Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17.00 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr am Telefon unter der Telefonnummer 0664 / 8874 6049.